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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs5;Rechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung eines Sicherheitswachebeamten, einen Fahrzeuglenker bei Begehung einer Übertretung nach § 38 Abs 5 StVO zum Anhalten aufzufordern, selbst wenn hiezu wegen der geringen Geschwindigkeit des Kfz die Möglichkeit bestanden hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180116.X03Im RIS seit
11.07.2001