RS Vwgh 1988/1/22 87/18/0116

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs5;
StVO 1960 §99 Abs5;

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung eines Sicherheitswachebeamten, einen Fahrzeuglenker bei Begehung einer Übertretung nach § 38 Abs 5 StVO zum Anhalten aufzufordern, selbst wenn hiezu wegen der geringen Geschwindigkeit des Kfz die Möglichkeit bestanden hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180116.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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