RS Vwgh 1988/1/25 86/15/0141

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Veröffentlicht am 25.01.1988
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §57;

Rechtssatz

Werden einige Grundstücksanteile einer aus mehreren Grundstücken bestehenden und zu einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörigen Liegenschaft als Fußballsportplatz vom Liegenschaftseigentümer vermietet und wird auf einem Grundstück dieser Liegenschaft ein Gebäude für Fußballsportler und Schiedsrichter mit Räumlichkeiten zum Umkleiden und Duschen und mit Toiletten geschaffen, wobei die Fußballsportplätze voneinander bzw von dem Grundstück mit dem genannten Gebäude verhältnismäßig nur geringfügig voneinander entfernt sind, so spricht diese Entfernung keineswegs gegen die Bewertung dieser Fußballsportanlage als wirtschaftliche Einheit für sich (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0128, 0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150141.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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