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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §30;Rechtssatz
Für die Zuordnung zu den Vermögensarten nach dem BewG ist es ohne Bedeutung, ob ein (landwirtschaftlicher oder gewerblicher) Betrieb nach den Regeln des ESt-Rechtes eine Einkunftsquelle ist oder nicht (Hinweis E 17.9.1979, 999-1001/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150141.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014