RS Vwgh 1988/1/27 86/10/0191

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Veröffentlicht am 27.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Eine Berufung ist unzulässig, wenn dem Antrag der - einzigen - Partei des Verfahrens vollinhaltlich stattgegeben wurde. (Hinweis auf E 27.11.1972, 0883/72)

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes DiversesInhalt der BerufungsentscheidungInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Berufungsrecht Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986100191.X05

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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