Index
L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:88/01/0176 E 23. November 1988;Rechtssatz
In der Frage des Vorliegens einer gröblichen Dienstpflichtverletzung als Voraussetzung für eine Kündigung kommt es keinesfalls auf das Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung des Dienstnehmers wegen eines unehrenhaften Verhaltens an, sondern nur auf das Verfahren selbst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985010162.X02Im RIS seit
11.02.2005Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018