RS Vwgh 1988/1/29 87/17/0410

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1988
beobachten
merken

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
EntschädigungsG Jugoslawien 1980 §1 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Untauglichkeit eines ins Treffen geführten Wiederaufnahmegrundes im Anhang eines rechtskräftig erledigten Entschädigungsverfahrens.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170410.X02

Im RIS seit

29.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten