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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §60;Beachte
Vorgeschichte:83/07/0241 E 27. März 1984;Rechtssatz
Der Hinweis auf den (gerade auch wegen mangelhafter Sachverhaltsfeststellungen aufgehobenen) vorangegangenen Bescheid der belangten Behörde und auf das diesen Bescheid aufhebende Vorerkenntnis kann eine ordnungsgemäße Sachverhaltsfeststellung nicht ersetzen. Weder die (unter Verwendung verbindender Worte) wörtliche Wiedergabe des eingeholten Ergänzungsgutachtens noch die wörtliche Ausführung der Begründung eines in einer anderen, zwar ähnlich gelagerten Angelegenheit ergangenen VwGH-Erkenntnisses kann eine der Behörde aufgegebene, dem § 60 AVG 1950 entsprechende Bescheidbegründung (hinlängliche Feststellung des Sachverhaltes und Darstellung der entscheidenden Rechtsfragen) ersetzen.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070088.X04Im RIS seit
20.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.11.2012