RS Vwgh 1988/2/5 AW 88/14/0002

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Veröffentlicht am 05.02.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §251;
BAO §299;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - aufsichtsbehördliche Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide und Einkommensteuerbescheide 1983 bis 1986 -

Ein angefochtener aufsichtsbehördlicher Bescheid nach § 299 BAO ist einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich (Hinweis auf B 4.7.1985, AW 85/14/0009; B 4.9.1986, AW 86/14/0014). Unter Vollzug ist die Umsetzung des Bescheides in die Wirklichkeit zu verstehen. Durch den aufsichtsbehördlichen Aufhebungsbescheid wurden die Bescheide des Finanzamtes mit der aus § 299 Abs 5 BAO ersichtlichen Wirkung beseitigt. Einen (weiteren) vollziehbaren normativen Inhalt hat der Aufhebungsbescheid nicht. Das erstinstanzliche Verfahren wird durch den vor dem VwGH angefochtenen Bescheid nicht determiniert. Die neuen (erstinstanzlichen) Bescheide sind gem § 251 BAO in vollem Umfang anfechtbar (Hinweis auf Stoll, BAO Handbuch, S 715).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Vollzug Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988140002.A01

Im RIS seit

05.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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