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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Kommt der Verpflichtete der Herstellung eines Zustandes, der einem im Instanzenzug angefochtenen (hier: forstpolizeilichen) Auftrag entspricht, während des Rechtsmittelverfahrens nach, so ist die Berufungsbehörde nicht gehalten, den erstinstanzlichen Auftrag in dieser Hinsicht aufzuheben (Hinweis E VS 16.4.1956, 936/53, VwSlg 4040 A/1956).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100142.X01Im RIS seit
11.07.2001