RS Vwgh 1988/2/11 87/06/0097

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Da es in einem Prognoseverfahren nicht möglich ist, eine Gefährdung mit Sicherheit auszuschließen, erweist sich ein medizinisches Gutachten, das von einer "mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließenden" Gefährdung spricht, als schlüssig und ausreichend.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987060097.X02

Im RIS seit

14.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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