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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Da es in einem Prognoseverfahren nicht möglich ist, eine Gefährdung mit Sicherheit auszuschließen, erweist sich ein medizinisches Gutachten, das von einer "mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließenden" Gefährdung spricht, als schlüssig und ausreichend.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987060097.X02Im RIS seit
14.03.2006