RS Vwgh 1988/2/11 87/16/0151

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Die unvollständige Erfüllung des Auftrages zur Ergänzung der Beschwerde führt zu der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung derselben, weswegen das Verfahren gem § 33 Abs 1 VwGG einzustellen ist (Hinweis auf Dolp, die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 552 ff).

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160151.X01

Im RIS seit

07.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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