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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs4 litd;Rechtssatz
Für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes kommt es nicht darauf an, ob eine mündliche Bauverhandlung stattgefunden hat oder nicht und ob sich der Widerspruch des Bauvorhabens zum Flächenwidmungsplan bei der mündlichen Verhandlung ergeben hat oder nicht bzw ob die Baubehörde das Vorhaben mit oder ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzuweisen gehabt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986060211.X06Im RIS seit
11.07.2001