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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 litb impl;Rechtssatz
Als Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO können nur Umstände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften etc angesehen werden. Auch ein mit den Worten "innere Tatsache" umschriebener "Rechtsirrtum" führt nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, da die Folgen eines Rechtsirrtums nicht durch einen Wiederaufnahmsantrag beseitigt werden können.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986160192.X02Im RIS seit
11.02.1988