RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0192

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb impl;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Als Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO können nur Umstände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften etc angesehen werden. Auch ein mit den Worten "innere Tatsache" umschriebener "Rechtsirrtum" führt nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, da die Folgen eines Rechtsirrtums nicht durch einen Wiederaufnahmsantrag beseitigt werden können.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160192.X02

Im RIS seit

11.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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