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L44106 Feuerpolizei Kehrordnung SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat die Strafbehörde jemandem angelastet, als Eigentümer eines bestimmten Objektes ein strafbares Verhalten gesetzt zu haben, muss die Berufungsbehörde ein Ermittlungsverfahren durchführen, wenn in der Berufung die Passivlegitimation bestritten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987060104.X01Im RIS seit
14.03.2006