Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein Eintreten in die Funktion des Bauwerbers erst in 2. Instanz und auf konkludentem Wege ist rechtlich nicht möglich.
Schlagworte
Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985060138.X02Im RIS seit
06.07.2005