RS Vwgh 1988/2/11 85/06/0138

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BauO Stmk 1968 §2 Abs2 litd;

Rechtssatz

Ein Eintreten in die Funktion des Bauwerbers erst in 2. Instanz und auf konkludentem Wege ist rechtlich nicht möglich.

Schlagworte

Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060138.X02

Im RIS seit

06.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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