RS Vwgh 1988/2/11 88/16/0012

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hat auf Grund einer sog Bescheidbeschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht die Untätigkeit einer (überdies erstinstanzlichen) Behörde zu beurteilen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160012.X01

Im RIS seit

11.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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