RS Vwgh 1988/2/11 87/16/0044

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Gerichtsgebühren
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP1 Anm1
ZPO §235
ZPO §408

Rechtssatz

Ein Antrag gemäß § 408 ZPO fällt nicht unter den Begriff "Klage" iSd Anmerkung zu TP 1 GGG. Dieser Antrag ist keine Klagsänderung bzw Änderung des Streitgegenstandes durch den Kläger iSd § 235 ZPO und damit jedenfalls keine Erweiterung des Klagebegehrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160044.X04

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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