RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0186

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

20/02 Familienrecht
22/03 Außerstreitverfahren
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

AußStrG §220;
AußStrG §229;
EheG §55a;
EheG §81 - §96;
GGG 1984 TP12;

Rechtssatz

Ein in einem streitigen, durch Urteil beendeten Eheschließungsverfahren abgeschlossener Vergleich ist einem Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse (§§ 81-96 EheG) und einem Verfahren über die Scheidung einer Ehe nach § 55a EheG nicht gleichzuhalten; TP 12 GGG ist nicht anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160186.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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