RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0186

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §15 Abs2;
ZPO §204 Abs1;

Rechtssatz

Werden in einem gerichtlichen Vergleich (hier Vergleich im Rahmen eines Scheidungsprozesses) von beiden Streitteilen wechselseitig Leistungen übernommen, hat § 15 Abs 2 GGG nicht zur Anwendung zu kommen (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160186.X08

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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