RS Vwgh 1988/2/12 86/08/0194

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Veröffentlicht am 12.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0179 E 3. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Dies gilt auch für die Anmarschwege.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080194.X02

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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