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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1977 §20 Abs1 litd;Rechtssatz
Nach § 47 Abs 1 iVm § 20 Abs 1 lit d Slbg NaturschutzG verpönt ist ausschließlich das NICHTANZEIGEN der Anbringung einer privaten Ankündigung zu Reklamezwecken VOR Ausführung dieser Maßnahmen. Im Hinblick auf das solcherart allein erfasste strafbare Verhalten ist für die Beurteilung der Frage, wann das strafbare Verhalten beendet ist, nicht die Vorschrift des § 47 Abs 3 leg cit heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100122.X01Im RIS seit
05.05.2006