RS Vwgh 1988/2/12 87/10/0122

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Veröffentlicht am 12.02.1988
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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Slbg 1977 §20 Abs1 litd;
NatSchG Slbg 1977 §20 Abs4;
NatSchG Slbg 1977 §47 Abs1;
NatSchG Slbg 1977 §47 Abs3;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Nach § 47 Abs 1 iVm § 20 Abs 1 lit d Slbg NaturschutzG verpönt ist ausschließlich das NICHTANZEIGEN der Anbringung einer privaten Ankündigung zu Reklamezwecken VOR Ausführung dieser Maßnahmen. Im Hinblick auf das solcherart allein erfasste strafbare Verhalten ist für die Beurteilung der Frage, wann das strafbare Verhalten beendet ist, nicht die Vorschrift des § 47 Abs 3 leg cit heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100122.X01

Im RIS seit

05.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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