Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Der Arbeitslose ist auch dann zur Meldung einer Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet, wenn das Arbeitsamt von Amts wegen eine solche Änderung (hier: Erhöhung des Hausbesorgerentgelts) ermitteln könnte. Das Arbeitsamt ist zu derartigen amtswegigen Ermittlungen nicht verpflichtet.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080090.X01Im RIS seit
30.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012