Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §50;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0332/63 E 2. Juni 1964 VwSlg 6364 A/1964 RS 2Stammrechtssatz
Der Empfänger einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat nach § 50 AlVG 1958 die Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitsamt auch dann zu melden, wenn die Beschäftigung nach seiner Auffassung den Anspruch auf die Leistung nicht zu beeinflussen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080050.X02Im RIS seit
28.03.2006