RS Vwgh 1988/2/12 87/08/0036

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Veröffentlicht am 12.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs2;
AlVG 1977 §15;

Rechtssatz

Die Rahmenfrist des § 14 Abs 2 AlVG verlängert sich dann, wenn innerhalb dieser Frist einer oder mehrere der im § 15 AlVG erschöpfend aufgezählten Tatbestände liegt (liegen) oder in sie hineinreicht (hineinreichen) um den dem jeweiligen Tatbestand entsprechenden Zeitraum (Hinweis auf E 1.3.1951, 2814/50, VwSlg 1970 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080036.X03

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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