RS Vwgh 1988/2/12 87/08/0267

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Veröffentlicht am 12.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;
VStG §51 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0176 E 19. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Eine vom Bestraften selbst herbeigeführte Situation, deren Vermeidung ihm zumutbar gewesen wäre, kann grundsätzlich nicht als Begründung für rücksichtswürdige Umstände iSd § 51 Abs 4 VStG herangezogen werden.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Strafmilderungsrecht Gnadenrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080267.X01

Im RIS seit

12.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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