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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080090.X02Im RIS seit
30.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012