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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Der Arbeitslose hat die Pflicht, sich hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Laufenden zu halten. Kommt er dem nicht nach (hier: Nichtüberwachung eines Lohnkontos), so liegt eine Verletzung der Meldepflicht vor, wenn sein Entgelt - dem Arbeitslosen zufolge Nichtüberwachung des Kontos unbekannt - in einer für das Fortbestehen des Arbeitslosengeldes maßgebenden Weise erhöht wurde.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080090.X03Im RIS seit
30.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012