RS Vwgh 1988/2/15 86/12/0001

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0135 B 9. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Eine einer Versetzung gleichzuhaltende Verwendungsänderung ist gem § 38 Abs 5 BDG 1979 mit Bescheid zu verfügen. In allen übrigen Fällen einer Verwendungsänderung hat deren Anordnung nicht im Wege eines Bescheides, sondern durch Weisung (Dienstauftrag) zu erfolgen (Hinweis E 20.9.1983 82/12/0119 und 83/12/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120001.X01

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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