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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Weist die Erledigung einer Behörde nicht die Eigenschaften eines Bescheides auf (Hinweis auf E 15.12.1977, 0934, VwSlg 9458 A/1977), sondern stellt diese eine bloße Mitteilung dar, so darf sich die Behörde nicht auf die Rechtskraft eines (hiedurch) in derselben Sache ergangenen Bescheides berufen.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120102.X01Im RIS seit
03.07.2006