RS Vwgh 1988/2/15 87/12/0102

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Weist die Erledigung einer Behörde nicht die Eigenschaften eines Bescheides auf (Hinweis auf E 15.12.1977, 0934, VwSlg 9458 A/1977), sondern stellt diese eine bloße Mitteilung dar, so darf sich die Behörde nicht auf die Rechtskraft eines (hiedurch) in derselben Sache ergangenen Bescheides berufen.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120102.X01

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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