RS Vwgh 1988/2/15 86/12/0001

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs5;
BDG 1979 §40 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage der Verwendungsänderung bei Ausübung der Vertretungstätigkeit für einen Abteilungsleiter ist entscheidend, ob der Beamte für ständig - und nicht nur fallweise -

zum Vertreter des Abteilungsleiters bestellt worden ist oder nicht. Dem Umfang der Vertretungstätigkeit kommt hingegen keine maßgebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120001.X03

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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