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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §74 Abs3;Rechtssatz
Die Gewährung eines Sonderurlaubes auf die Zeit der Tätigkeit als Sekretär einer Parlamentsfraktion übersteigt nicht die dem Anlass angemessene Dauer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120174.X01Im RIS seit
04.07.2006