RS Vwgh 1988/2/15 87/12/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1988
beobachten
merken

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs4;

Rechtssatz

Für die Höhe des Versorgungsbezuges der früheren Ehefrau ist es ohne Bedeutung, ob der Unterhaltsanspruch den sie gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag gehabt hat, mit einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens oder des Nettoeinkommens des verstorbenen Beamten festgelegt oder überhaupt ziffernmäßig bestimmt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120178.X01

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten