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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §19 Abs4;Rechtssatz
Für die Höhe des Versorgungsbezuges der früheren Ehefrau ist es ohne Bedeutung, ob der Unterhaltsanspruch den sie gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag gehabt hat, mit einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens oder des Nettoeinkommens des verstorbenen Beamten festgelegt oder überhaupt ziffernmäßig bestimmt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120178.X01Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011