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L00019 Landesverfassung WienNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Der Bf bringt vor, die SPÖ-Gemeinderäte hätten wegen Befangenheit an der Beschlussfassung für die eingebrachten Berufungen nicht teilnehmen dürfen, weil die Sozialistische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates in einem an den Magistratsdirektor gerichteten Schreiben verlangt habe, unverzüglich alle Maßnahmen einzuleiten, die auf eine Kündigung des Bf hinausgingen.
Schlagworte
Befangenheit innerhalb der GemeindeverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120016.X01Im RIS seit
21.02.2007