RS Vwgh 1988/2/15 88/12/0016

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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Index

L00019 Landesverfassung Wien
L10109 Stadtrecht Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
WStV 1968 §23;

Rechtssatz

Der Bf bringt vor, die SPÖ-Gemeinderäte hätten wegen Befangenheit an der Beschlussfassung für die eingebrachten Berufungen nicht teilnehmen dürfen, weil die Sozialistische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates in einem an den Magistratsdirektor gerichteten Schreiben verlangt habe, unverzüglich alle Maßnahmen einzuleiten, die auf eine Kündigung des Bf hinausgingen.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120016.X01

Im RIS seit

21.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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