RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0040

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
Sonderabgabe von Kreditunternehmungen §3 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Betrieb ist die unter Zusammenfassung von Arbeit und Produktionsmitteln planvoll organisierte Wirtschaftseinheit mit dem Ziel der Produktion von Gütern und Dienstleistungen (Hinweis auf E 17.9.1981, 2989/78).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betrieb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140040.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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