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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §59 Abs1;Rechtssatz
Der nach Zurückweisung der Beschwerde gestellte Antrag des Bf um Aufwandsersatz ist (als verspätet) zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040179.X01Im RIS seit
11.03.2008