RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0179

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §59 Abs1;
VwGG §59 Abs3;

Rechtssatz

Der nach Zurückweisung der Beschwerde gestellte Antrag des Bf um Aufwandsersatz ist (als verspätet) zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040179.X01

Im RIS seit

11.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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