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Baurecht - OÖNorm
AVG §37Rechtssatz
Müssen voraussichtliche Emissionen eines Bauvorhabens zur Prüfung der Zulässigkeit beurteilt werden, kommt eine Abweisung des Bauansuchens ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050151.X07Im RIS seit
15.10.2019Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019