RS Vwgh 1988/2/16 88/05/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0647/73 B 5. Juni 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Der im § 27 VwGG verwendete Begriff "Entscheidung in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050012.X01

Im RIS seit

19.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten