RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0051

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

Körperschaftssteuer
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1
EStG 1972 §27

Rechtssatz

Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung der Kapitalanlage aufgenommen wurden, stellen Werbungskosten dar, da mit den Kapitalerträgen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 2.4.1982, 2918/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140051.X04

Im RIS seit

23.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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