RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0078

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Subsumtion einer Tat unter den Straftatbestand des § 367 Z 5 GewO 1973 ist nicht als ausreichend anzusehen, wenn aus dem Spruchwortlaut nicht hervorgeht, dass sich die Gesellschaft für die in Rede stehende Gewerbeausübung eines Geschäftsführers bedient hätte, hinsichtlich dessen nach erfolgter Anzeige eine Änderung eingetreten wäre, die zur Folge hätte, dass dieser "nicht mehr den in § 39 Abs 2 GewO 1973 festgelegten Voraussetzungen entspricht".

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040078.X02

Im RIS seit

06.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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