RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0078

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z5;

Rechtssatz

Der Verwaltungsstraftatbestand des § 367 Z 5 GewO 1973 setzt voraus, dass sich die für den Geschäftsführer maßgeblichen Umstände nach der Anzeige oder Genehmigung dessen Bestellung geändert haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040078.X01

Im RIS seit

06.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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