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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §75;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2471/78 E 11. Juni 1979 VwSlg 5388 F/1979 RS 2Stammrechtssatz
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung kann ein Verschulden des Arbeitnehmers dann nicht angenommen werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst aus nicht von vornherein unhaltbaren Gründen davon überzeugt sind, daß ein Dienstverhältnis überhaupt nicht vorliegt und das Gegenteil erst nach längeren Ermittlungen durch eine Rechtsmittelentscheidung oder ein Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis klargestellt wird (vgl Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 75 Tz 2; Schubert-Pokorny-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Seite 1092 und die dort angeführte Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140183.X02Im RIS seit
16.02.1988Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014