RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0044

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28 Abs1;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Vermietungstätigkeit geeignet ist, auf Dauer gesehen einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten abzuwerfen, fallen der Wille und das Bemühen des Bfr, das Objekt zu einem Ertragsobjekt zu machen, nicht ins Gewicht, sofern objektiv gesehen keine Ertragsaussichten bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140044.X03

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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