RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0177

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §114;
B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Der im § 114 BAO einfachgesetzlich zum Ausdruck kommende verfassungsrechtliche Gleichheitssatz gewährt niemand einen Anspruch darauf, daß sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte (Hinweis auf Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechtes, 5. Aufl, S 404, und die dort zit Judikatur; Hinweis auf VwGH 27.5.1987, 87/03/0112). (Hier: Im Zusammenhang mit AfA von Gebäude-Vermietung und Verpachtung/Betriebsvermögen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140177.X03

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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