RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0051

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

Körperschaftssteuer
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2
KStG 1966 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0028 E 10. Februar 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140051.X01

Im RIS seit

23.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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