Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0187 E 27. Mai 1983 RS 2Stammrechtssatz
Die - allein maßgebliche - Konkurseröffnung stellt für die Gewerbebehörde eine bindende Tatsache bei der von ihr zu treffenden Entscheidung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040044.X03Im RIS seit
31.01.2006