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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Die Gewerbebehörde hat nur zu prüfen, ob ein Beschluss über die Eröffnung des Konkurses oder ein auf § 73 Abs 2 Konkursordnung beruhender Beschluss des Konkursgerichtes vorliegt. (Hinweis auf E vom 10.5.1966, 1869/65)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040044.X04Im RIS seit
31.01.2006