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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §78 Abs1;Rechtssatz
Verfahrensziel auch des Berufungsverfahrens im Verfahren über die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ist die Entscheidung darüber, ob und allenfalls mit welchen Auflagen die beantragte Genehmigung zu erteilen ist. Es kann daher nicht gesagt werden, eine Niederschrift über die mündliche Verhandlung, welche im Verfahren über die Berufung eines Nachbarn abgehalten wurde, hätte wesentlich dem Privatinteresse dieses Nachbarn gedient, auch wenn ohne die von diesem erhobene Berufung die Niederschrift nicht notwendig geworden wäre (Hinweis E 3.11.1987, 87/04/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040206.X04Im RIS seit
05.12.2005Zuletzt aktualisiert am
12.02.2018