RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0206

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §78 Abs1;
BVwAbgV 1983 §1 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;

Rechtssatz

Verfahrensziel auch des Berufungsverfahrens im Verfahren über die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ist die Entscheidung darüber, ob und allenfalls mit welchen Auflagen die beantragte Genehmigung zu erteilen ist. Es kann daher nicht gesagt werden, eine Niederschrift über die mündliche Verhandlung, welche im Verfahren über die Berufung eines Nachbarn abgehalten wurde, hätte wesentlich dem Privatinteresse dieses Nachbarn gedient, auch wenn ohne die von diesem erhobene Berufung die Niederschrift nicht notwendig geworden wäre (Hinweis E 3.11.1987, 87/04/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040206.X04

Im RIS seit

05.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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