RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0064

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1

Stammrechtssatz

In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabenpflichte selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen hat, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 16.4.1971, 1814/69 VwSlg 4215 F/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140064.X03

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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