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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §75 Abs1;Rechtssatz
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers iZm der Vorlage der Lohnsteuerkarte an den (ehemaligen) Arbeitgeber dürfen nicht überspannt werden (hier: der Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, er bekämpfte die Entlassung erfolgreich in einem dreijährigen Prozeß vor dem Arbeitsgericht, der Arbeitgeber ließ dessen Urteil in Rechtskraft erwachsen und nahm rund drei Wochen nach Eintritt der formellen Rechtskraft die Auszahlung der Ansprüche einschließlich Abfertigung an den
ehemaligen Dienstnehmer ohne vorherige Ankündigung oder Aufforderung, die Lohnsteuerkarte vorzulegen, vor. Dem Arbeitnehmer war überdies von seinem Rechtsvertreter im Arbeitsgerichtsprozeß mitgeteilt worden, er könne wahrscheinlich auf Grund des Urteiles erster Instanz noch nicht mit einer Zahlung rechnen; vom Eintritt der formellen Rechtskraft und Vollstreckbarkeit war der Arbeitnehmer durch
seinen Rechtsvertreter vor der Auszahlung des Betrages durch den ehemalgen Arbeitgeber auch nicht verständigt worden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140183.X03Im RIS seit
16.02.1988Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014