RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0183

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §75 Abs1;

Rechtssatz

Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers iZm der Vorlage der Lohnsteuerkarte an den (ehemaligen) Arbeitgeber dürfen nicht überspannt werden (hier: der Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, er bekämpfte die Entlassung erfolgreich in einem dreijährigen Prozeß vor dem Arbeitsgericht, der Arbeitgeber ließ dessen Urteil in Rechtskraft erwachsen und nahm rund drei Wochen nach Eintritt der formellen Rechtskraft die Auszahlung der Ansprüche einschließlich Abfertigung an den

ehemaligen Dienstnehmer ohne vorherige Ankündigung oder Aufforderung, die Lohnsteuerkarte vorzulegen, vor. Dem Arbeitnehmer war überdies von seinem Rechtsvertreter im Arbeitsgerichtsprozeß mitgeteilt worden, er könne wahrscheinlich auf Grund des Urteiles erster Instanz noch nicht mit einer Zahlung rechnen; vom Eintritt der formellen Rechtskraft und Vollstreckbarkeit war der Arbeitnehmer durch

seinen Rechtsvertreter vor der Auszahlung des Betrages durch den ehemalgen Arbeitgeber auch nicht verständigt worden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140183.X03

Im RIS seit

16.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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