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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §81;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1485/79 E 16. Oktober 1981 RS 2 (hier: Errichtung eines Gastgartens)Stammrechtssatz
Unter dem Begriff "Änderung" iS des § 81 GewO 1973 ist jede - durch die bereits erteilte Genehmigung nicht gedeckte - Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zu verstehen, durch die einer der in dieser Bestimmung angeführten Umstände eintritt. Unter diesen Voraussetzungen stellt auch die Erweiterung einer Betriebsanlage, wie (im Beschwerdefall durch die Einrichtung einer Fleischerei) eine Änderung iS der angeführten Gesetzesstelle dar. Dass die Änderung sich gegebenenfalls auf die bereits genehmigte Anlage nicht auswirkt, ist lediglich unter dem Gesichtspunkt des § 81 letzter Satz GewO 1973 bedeutsam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040094.X01Im RIS seit
14.09.2005